Diese Europäische Walnuss genoss zeitlebens beste Standortbedingungen. Sie war ein außerordentliches Prachtexemplar. Ihren Durchmesser von sage und schreibe 97 cm erreichen nur die allermächtigsten ihrer Art.

Kein Pilz oder Schädling, sondern unregulierte Zuständigkeit und Entscheidungsfreiheit brachten diese Walnuss zu Fall und bringen so die Art des gesellschaftlichen Umgangs mit Bäumen auf Privatgrund ans Licht.

Trotz ihres kraftvollen Wuchses gelang es dieser Nuss nicht, sich gegen die extrem ungünstigen Verflechtungen aus kapitalistischen Notwendigkeiten des Baumpflegebetriebs auf der einen Seite und der unregulierten Entscheidungsmacht des „Baum-Besitzers“ auf der anderen Seite zu stemmen.

Die Entscheidung, einen Baum zu fällen, obliegt meist den Grundstücksbesitzern. Der persönliche Wunsch der Besitzer, den Baum zu fällen, stand dem Wunsch des Baumpflegebetriebs, dieses Lebewesen zu erhalten, diametral gegenüber. Auch eine kostenlose Pflege auf Lebzeiten des Baumes wurde tragischerweise von den Besitzern abgelehnt. Daraufhin entschied sich der Betrieb, den Baum zu fällen. Die unzureichende regionale Baumschutzverordnung hat wie so oft versagt. Sie schützte, wie so häufig, diejenigen nicht ausreichend, die sie eigentlich schützen sollte – nämlich die Bäume selbst.

Und so erinnert nur noch eine kleine Serie handgefertigter Drucke an dieses außergewöhnliche Wesen.